Mischna
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נָתַן גֵּט וְעָשָׂה מַאֲמָר, צְרִיכָה גֵט וַחֲלִיצָה. נָתַן גֵּט וּבָעַל, צְרִיכָה גֵט וַחֲלִיצָה. נָתַן גֵּט וְחָלַץ, אֵין אַחַר חֲלִיצָה כְלוּם. חָלַץ וְעָשָׂה מַאֲמָר, נָתַן גֵּט, וּבָעַל, אוֹ בָעַל וְעָשָׂה מַאֲמָר, נָתַן גֵּט וְחָלַץ, אֵין אַחַר חֲלִיצָה כְלוּם. אַחַת יְבָמָה אַחַת לְיָבָם אֶחָד, וְאַחַת שְׁתֵּי יְבָמוֹת לְיָבָם אֶחָד:

Wenn er ein Get gab und ein Ma'amar machte, benötigt sie ein Get und eine Chalitzah. [Denn das Get schiebt sich ein wenig weg (die Verknüpfung) und geht ein wenig weg, und der Ma'amar erwirbt, was das Get übrig hat. Daher benötigt sie ein Get für seine Ma'amar und Chalitzah für seine (Yibum) -Verbindung.] Wenn er ein Get gab und mit ihr zusammenlebte, benötigt sie ein Get und Chalitzah. [Er darf nicht bei ihr bleiben, denn von der Zeit an, als er ihr das Get gab, erhält "wer nicht bauen würde", so dass sie ein Get für sein Zusammenleben und Chalitzah für seine Verbindung benötigt.] Wenn er ihr ein Get und Chalitzah gab Nach Chalitzah gibt es nichts. [Diese Mischna steht im Einklang mit R. Akiva, der sagt, dass Verlobung nicht mit denen zustande kommt, die durch ein negatives Gebot verboten sind. Aber das ist nicht die Halacha. Die Halacha stimmt mit den Weisen überein, die sagen, dass es etwas nach der Chalitzah gibt, so dass sie, wenn er sie nach der Chalitzah verlobt, eine Erlaubnis von ihm verlangt.] Wenn er ihr die Chalitzah gab und eine Ma'amar machte, oder (wenn er gab ihr Chalitzah und gab ihr dann ein Get oder lebte mit ihr zusammen, oder wenn er mit ihr zusammenlebte und ihr eine Ma'amar gab, oder (wenn er mit ihr zusammenlebte) und dann gab er ihr ein Get oder Chalitzah—Nach Chalitzah gibt es nichts. Dies ist sowohl im Fall von einem Yevamah zu einem Yavam als auch im Fall von zwei Yevamoth zu einem Yavam so. [Sie sind insofern gleich, als es etwas nach dem ersten Get oder nach dem ersten Ma'amar gibt; und es gibt nichts nach dem anfänglichen Zusammenleben oder nach der Chalitzah.]

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